13. Dezember 2021

Reiterhof Lilian Manazon

Schnupperstunde für Neukunden

Sie wissen noch nicht, welches Angebot für Ihr Kind das Richtige ist? Kein Problem! Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie unter 0172-9792020 eine Schnupperstunde zum Sonderpreis. Dort bekommen Sie alle Informationen, die Sie brauchen, auch zur Online-Buchung, sowie im Anschluss eine Einschätzung welches Angebot am besten zu Ihnen und Ihrem Kind passt.

10er Karten und Wertgutscheine

Hier können Sie für Lilian Manazons Ponyhof Wertgutscheine bzw. 10er Karten kaufen. Den Gutscheincode können Sie dann in unserem Pony-Webshop mehrfach einlösen. Restwertguthaben bleibt erhalten. Attraktive Rabatte für Stammkunden! Beantragen Sie für die neue Saison 2022 per E-Mail 50€ Rabatt für eine 10er Karte im Wert von 200€. Dann bekommen Sie einen Rabattgutschein, den Sie beim Kauf der 10er Karte bzw. des Wertgutscheins einlösen können.

Unser Reiterhofstandort im Nordwesten Berlins

Unser Ponyhof befindet sich in Oberkrämer OT Schwante, unweit der A10 und fußläufig zum Regionalbahnhof Schwante. Vom Hof aus gibt es mehrere zauberhafte Wander- und Ausreitmöglichkeiten: zum Mühlensee mit der Bockwindmühle und Stegen zum Verweilen, zu einem etwas weiter entfernten Waldstück oder zum Schlossgut Schwante mit Skulpturenpark, Restaurant im Backsteinhaus und Hofladen. Empfehlenswert ist auch die Kombination Ihres Aufenthaltes mit einem Besuch der Bäckerei Plentz oder der Milchtankstelle Schwante.

Veranstaltungen auf dem Ponyhof

Feiern Sie Geburtstag, Einschulung und Co. mit bis zu 6 Kindern bei uns auf dem Hof! Die zeitliche und inhaltliche Gestaltung kann individuell besprochen werden. Gerne helfen wir Ihnen mit Ideen weiter!

Ihre Trainerin Lilian Manazon

Als Pferdewissenschaftlerin (Freie Universität Berlin) kennt sich Lilian Manazon nicht nur mit dem Reiten, sondern auch den Bedürfnissen und dem Verhalten der Tiere bestens aus. Dieses Wissen kombiniert sie mit ihrer mehrjährigen Erfahrung als Reitlehrerin zu einem ganzheitlichen Konzept, bei dem das Reiten der Förderung der sportlich-motorischen Entwicklung Ihres Kindes dient und die Ponys als Lebewesen kennengelernt werden, um die es sich verantwortungsvoll zu kümmern gilt.

Corona-Regeln

Bitte bleiben Sie Zuhause, wenn Sie oder Ihr Kind sich krank fühlen und/oder der Verdacht einer Infektion mit Covid19 aufgrund von Kontakt zu Infizierten besteht.

Verzichten Sie vorübergehend auf das Mitbringen von Besuch und betreten Sie (sporttreibendes Kind + Aufsichtsperson) den Hof nur zu Ihren Unterrichtszeiten. Bleiben Sie im Freien und halten Sie Abstand zu anderen Anwesenden.

Es gelten stets die Bestimmungen des Landes Brandenburg für Sportausübung im Freien.

Impressum von Lilian Manazon

Lilian Manazon Reitsport | Seminare

Dorfstraße 12, 16727 Oberkrämer

Tel.: 0172 9792020

E-Mail: lilian {at} manazon.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE337999148

Zur Cookie-Richtlinie.

Datenschutzordnung Lilian Manazon

Präambel  Das Unternehmen Lilian Manazon Reitsport & Seminare verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten, z. B. im Rahmen der Verwaltung, der Organisation des Reitbetriebes oder der Öffentlichkeitsarbeit. Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Unternehmens zu gewährleisten, gibt sich das Unternehmen die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines 

Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Teilnehmenden am normalen und Ferienkursbetrieb und Mitarbeitenden sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten. 

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten

1. Das Unternehmen verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt. 

2. Im Rahmen des Geschäftsverhältnisses verarbeitet das Unternehmen insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. 

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu Dachverbänden werden personenbezogene Daten der Schüler an die Dachverbände weitergeleitet, soweit die Schüler eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Reitabzeichen) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden personenbezogene Daten in Aushängen und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben. 

2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen und Ergebnisse. 

3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen. 

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung in dem Unternehmen

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist die Geschäftsinhaberin. Die Geschäftsinhaberin stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Sie ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig. 

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Personendaten und -listen 

1. Listen von Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens (z.B. Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten. 

2. Personenbezogene Daten von Kunden dürfen an andere Kunden nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe. 

§ 6 Kommunikation per E-Mail 

1. Für die Kommunikation per E-Mail ist der firmeneigenen E-Mail-Account zu nutzen. 

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden. 

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit 

Alle Mitarbeitenden im Unternehmen, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. 

§ 8 Datenschutzbeauftragter 

Aufgrund der Größe des Unternehmens wird kein Datenschutzbeauftragter benötigt. 

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten 

1. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt der Geschäftsinhaberin. Änderungen dürfen ausschließlich durch die Geschäftsinhaberin und den Administrator vorgenommen werden. 

2. Die Geschäftsinhaberin ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich. 

3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung der Geschäftsinhaberin. Selbiges gilt für Einzelpersonen sofern der Inhalt des Internetauftrittes mit dem Unternehmen in direkter Verbindung steht.  Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, die gegenüber der Geschäftsinhaberin weisungsbefugt sind. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen der Geschäftsinhaberin, kann die Geschäftsinhaberin die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung der Geschäftsinhaberin ist unanfechtbar. 

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung 

1. Alle Mitarbeitenden des Unternehmens dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt. 

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können mit Sanktionen geahndet werden. 

§ 11 Inkrafttreten 

Diese Datenschutzordnung wurde durch die Geschäftsinhaberin am 08.06.2021 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

Oberkrämer bei Berlin, Stand 13.12.2021

AGB Ponyreiten und -führen Lilian Manazon

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  

Für das Ponyreiten und Pony-Putzen/-Führen von Lilian Manazon Reitsport & Seminare, Oberkrämer – nachfolgend Unternehmen genannt.

Stand 13.12.2021 

Jeder, der Leistungen des Unternehmens in Anspruch nimmt oder der Anlage als Besucher betritt, erklärt sich stillschweigend mit den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. 

Die Schüler/Besucher über 18 Jahren oder der/die Inhaber der Personensorge für minderjährige Schüler, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse.

Die Anwesenheit auf der Anlage geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Es wird darauf hingewiesen, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/ oder Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.

Das Reiten, Putzen oder Führen ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung zu den dafür vorgesehenen Zeiten möglich. Zeitverluste durch Gründe, die beim Schüler liegen – z.B. zu spät kommen – werden nicht nachgeholt. Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Lehrenden, ob noch am Angebot teilgenommen werden kann oder nicht. Außerhalb des Unterrichtes und wenn minderjährige Schüler sich nicht im Unterrichtsbereich aufhalten besteht keine Aufsichtspflicht für das Unternehmen. 

Reit-/Putz- oder Führstunden werden ausschließlich über den Webshop von Lilian Manazon auf der Webseite gebucht. Es gibt die Möglichkeit Einzelstunden zu buchen oder, entsprechend rabattiert, Zehner-Guthaben zu erwerben. Die Guthaben sind personenbezogen und nicht auf andere Schüler übertragbar und werden bei Nichtnutzung oder nur teilweiser Nutzung nicht erstattet. Die Guthaben müssen innerhalb von 6 Monaten aufgebraucht werden, danach verfallen sie. Stornierungen sind bis zu 48 Stunden vor der gebuchten Reitstunde kostenfrei telefonisch unter 0172 9792020 möglich, auch als SMS oder WhatsApp. Bei späteren Stornierungen oder bei Nichterscheinen des Schülers verfällt die Stunde ohne Erstattung, ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht. 

Das Unternehmen haftet im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das Unternehmen haftet nur dann für einen Unfall, wenn es ihn durch Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten der Lehrenden oder Erfüllungsgehilfen verursacht hat. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für Schäden, die durch den Schüler/den Reiter oder deren/dessen Begleitung oder Besucher an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen haftet der Schüler/der Reiter bzw. dessen/deren Eltern. Ein Defekt oder der Verlust von Gegenständen oder Reitzubehör ist sofort zu melden. Die inhaltliche Gestaltung der Unterrichtseinheit sowie die Wahl des Ortes und der Route obliegt ausschließlich dem Lehrenden/Führenden. Wir behalten uns vor witterungsbedingt – z.B. bei Hitze – die Reit- und Theorieeinheiten so zu gestalten, dass die Pferde nicht überanstrengt werden. Daraus leitet sich kein Ersatzanspruch wegen gekürzter Reit-/Unterrichtszeit ab. 

Krankheiten und/oder Allergien, die den Reitschulunterricht beeinträchtigen können, sind im Vorhinein dem Unternehmen bzw. dem Reitlehrer mitzuteilen. Zur Auskunftspflicht gehören Erkrankungen wie z.B. Diabetes, Asthma, Heuschnupfen, Tierhaarallergien etc.

Änderungen der personenbezogenen Daten, wie Telefonnummer Anschrift und dergleichen, sind umgehend schriftlich mitzuteilen.

Das Betreten der Anlage und insbesondere der Pferdeausläufe ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Unternehmens bzw. des Lehrenden verboten. Während des Unterrichtes bitten wir Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten. Die Auswahl der Pferde erfolgt durch den Führenden/Lehrenden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd oder einen bestimmten Lehrer/Führer besteht nicht. 

Das Reiten und der Umgang mit den Pferden, erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Eltern haften für Ihre Kinder, unabhängig des Alters und die Kinder unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern.

Zur Ausrüstung der Reiter gehört der Reithelm nach DIN-Norm, feste, überknöchelhohe Schuhe mit leichtem Absatz und ggf. Handschuhe. Zur Ausrüstung der Schüler beim Theorieunterricht zählen feste, geschlossene Schuhe. Beim Führen sind ebenfalls festes Schuhwerk sowie Handschuhe zu tragen. Ausnahmen werden nicht gestattet!  Bitte beachten Sie außerdem, dass das Reiten/Führen in der Regel draußen stattfindet. Bei ungeeigneter Ausrüstung des Schülers/Reiters hat der Lehrende/Führende das Recht, die Einheit abzusagen. Ein Anspruch auf Erstattung/Nachholen der dadurch entfallenden Stunde besteht nicht.

Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten. Das Jugendschutzgesetz hat auch hier seine volle Gültigkeit, d.h. Kindern und Jugendlichen ist das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken und Zigaretten untersagt. Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet und dann sind die Hunde an der Leine zu führen. Für Kinder und Personen, die sich außerhalb einer Unterrichtseinheit auf unserem Gelände befinden können wir keine Verantwortung übernehmen. Ihr Aufenthalt geschieht unrechtmäßig und auf eigene Gefahr. 

Das Unternehmen behält sich vor, diese AGB und die Preisliste jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite veröffentlicht bzw. per Mail versendet oder ausgehängt. Guthaben können immer zu alten Konditionen aufgebraucht werden. 

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.